Muss so ein Praktikum eigentlich bezahlt werden? Das wäre doch ganz nett, schließlich arbeitest du ja während dieser Zeit, oder? Die Antwort auf diese Frage ist leider so vielfältig wie die zahlreichen Arten der Praktika selbst.



Wann der Arbeitgeber nicht zahlen muss

Manchmal wird dir ein Praktikum vorgeschrieben, etwa in der Schule oder während des Studiums. Dabei handelt es sich um sogenannte Pflichtpraktika, und die Hiobsbotschaft ist, dass sie nicht bezahlt werden müssen.

Das liegt daran, dass sie in den meisten Fällen nur von kurzer Dauer sind und für dich der Orientierungsaspekt deines Aufenthalts im Unternehmen im Vordergrund stehen sollte: Du kannst schon einmal Betriebsluft schnuppern, Dich mit den Mitarbeitern austauschen und feststellen, ob die Arbeitsumgebung etwas für dich wäre.


… und manche tun es doch

Dass aber eine Vergütung nicht vorgeschrieben ist, bedeutet nicht unbedingt, dass es auch keine gibt. Zugegeben, viele Arbeitgeber ziehen sich auf ihr Recht zurück und zahlen nicht. Manche aber vergüten auch die Pflichtpraktika mit kleinen Summen. Ehe du dich auf einen Praktikumsplatz bewirbst, kannst dich du auf der Seite des Unternehmens nach den Praktikumsbedingungen umschauen.

Es kann sein, dass du hier eine schöne Überraschung erlebst. Alternativ kannst du natürlich auch anrufen und nach einer eventuellen Vergütung fragen. Auch im Arbeitsvertrag muss festgehalten werden, ob es eine Vergütung gibt und wie hoch sie ist.


Freiwillige Praktika

Im Gegensatz zu den Pflichtpraktika werden freiwillige Praktika sehr wohl vergütet. Freiwillig bedeutet, dass du nicht von der Schule oder von der Universität verpflichtet bist, das Praktikum durchzuführen. In diesem Fall greift für dich das Berufsausbildungsgesetz, das sonst nur für Auszubildende gilt. Laut § 26 hast du ein Recht auf ein Gehalt.

Allerdings wirst du gerade bei kürzeren Fristen nicht besonders viel Geld bekommen: Schließlich musst du erst eingearbeitet werden und bringst dem Unternehmen gerade zu Beginn wirtschaftlich nicht so viel ein. Die Vergütung ist von Branche zu Branche unterschiedlich. Manche Unternehmer achten zum Beispiel darauf, dass sie ihre Praktikanten als Minijobber abrechnen können, zahlen also nicht mehr als monatlich 450 Euro.


Mindestlohn im Praktikum?

Seit dem 1.1.2015 gibt es in Deutschland den Mindestlohn. In den oben genannten Fällen lässt er sich nicht auf Praktikanten anwenden. In manchen Fällen aber hast du ein Anrecht auf 8,84 Euro pro Stunde (erst lag der Mindestlohn bei 8,50 Euro, doch am 1.1.2017 wurde er um 0,34 Euro erhöht). Die Grundvoraussetzungen dazu sind:
  • dass du älter bist als 18 Jahre
  • dass dein Praktikum länger als drei Monate dauert
  • dass es sich um ein freiwilliges Praktikum handelt

Diese Regelung wurde eingeführt, damit die Arbeitgeber ihre Praktikanten nicht mehr über einen langen Zeitraum hinweg mit einem kleinen Gehalt abspeisen können.


Wenn das Praktikum verlängert wird

Hat dein Arbeitgeber dir zwar eine kleine Vergütung, aber keinen Mindestlohn gezahlt, kannst du relativ sicher sein, dass er dein Praktikum nach drei Monaten nicht verlängern wird. Der Gesetzgeber sieht nämlich vor, dass du in diesem Fall den Mindestlohn auch rückwirkend für die Zeit bekommst, die du schon im Unternehmen verbracht hast. Einige Arbeitgeber sind gar nicht dazu in der Lage, diesen Betrag aufzubringen, und werden sich daher hüten, diese Frist zu verlängern.


Auslandspraktikum – bezahlt oder unbezahlt?

Möchtest du dein Praktikum im Ausland absolvieren, solltest du dir erst einen Finanzierungsplan erstellen. Mit großer Wahrscheinlichkeit wird deine Vergütung, wenn du denn eine bekommst, die Kosten dafür nicht abdecken: Du musst ja die An- und Abreise, deine Lebenshaltungskosten für Miete, Lebensmittel, Telefon und Internet und gegebenenfalls auch ein Visum bezahlen. Da kommt schon einiges zusammen.

Trotzdem solltest du dich natürlich im Vorfeld mit deinem Arbeitgeber auf Zeit genau absprechen: Gibt es eine Vergütung, und falls ja, wie hoch ist sie? In manchen Branchen, etwa im Tourismus, kann es auch sein, dass Kost und Logis für dich übernommen werden.

Alle diese Punkte musst du natürlich im Vorfeld abklären, und sie sollten im Praktikumsvertrag festgehalten werden. Ob du eine Vergütung bekommst, hängt sowohl vom Unternehmen wie auch von der Länge deines Praktikums als auch von den gesetzlichen Regelungen des Landes ab, das du bereisen möchtest.


Mindestlohn im Auslandspraktikum

Im Ausland Praktikumserfahrung sammeln und dann auch noch Anspruch auf den Mindestlohn haben – das wär’s! Zugegeben, das ist nicht oft der Fall, aber es kann durchaus vorkommen.

Auch hier gelten dieselben Bedingungen für den Mindestlohn wie für ein Praktikum in Deutschland: Du musst über 18 sein, mehr als drei Monate als Praktikant arbeiten, und freiwillig muss das Praktikum auch sein. Hinzu kommt, dass der Vertrag für dein Auslandspraktikum nach deutschem Recht geschlossen worden sein muss. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn du in einer Niederlassung eines deutschen Unternehmens im Ausland Praktikant werden möchtest.

Schau dich dafür nach Praktikantenstellen in international vertretenen deutschen Konzernen um. Meist verfügen solche großen Unternehmer auch schon über viel Erfahrung mit Praktikanten im Ausland, und das Prozedere für die Anmeldung ist vielfach erprobt.