Die öffentliche Verwaltung beinhaltet die ausführenden Organe, die den Aufgaben eines Staates nachkommen. In Deutschland fallen darunter die Behörden und Ämter, die für die Einhaltung der Struktur und Gesetze des Staates zuständig sind.

Die Mitarbeiter im Bereich Verwaltung werden häufig dem öffentlichen Dienst zugeteilt. Rund 4,6 Millionen Mitarbeiter der verschiedensten Berufsgruppen kümmern sich um öffentliche Aufgaben, angefangen von der Sachbearbeiterin im Bürgerbüro über den Richter bei Gericht bis hin zum Lehrer an einem Gymnasium. Eine Besonderheit innerhalb der Berufsgruppe im Bereich Verwaltung bilden die Beamten: Sie werden auf Lebenszeit eingestellt, erhalten Vorteile bei der Krankenversicherung und eine gute Pension. Aber nicht jeder Mitarbeiter im öffentlichen Dienst ist gleichzeitig Beamter. Knapp die Hälfte der Beschäftigten befindet sich in einem Angestelltenverhältnis.

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